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EnergieausweisEs wird darauf hingewiesen, dass nach dem Energieausweisvorlagegesetz bei Verkauf und In-Bestand-Gabe (Vermietung oder Verpachtung) von Gebäuden und Nutzungsobjekten dem Käufer oder Bestandnehmer (Mieter oder Pächter) ein Energieausweis vorzulegen ist. Wird kein Energieausweis vorgelegt, gilt gem. § 5 EAVG zumindest eine dem Alter und Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart. Einfache Selbstabschätzung der Energiekennzahl
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Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und schätzen Sie die Energiekennzahl Ihres Einfamilienhauses (gilt für Häuser, die 25 oder mehr Jahre alt sind). Eine sehr bekannte Energiekennzahl ist der Treibstoffverbrauch des Autos, z.B. 7 Liter/100 km. Umgelegt auf ein Haus würde das bedeuten, dass die Energiekennzahl 70 kWh/m²/Jahr beträgt. Leider haben Häuser ohne entsprechende Dämmung viel höhere Energiekennzahlen und einen hohen Verbrauch an Heizmaterial.
1 Liter Heizöl = ca. 10 kWh 1 m³ Gas = ca. 10 kWh 1 kg Pellets = ca. 4,8 kWh 1 rm Scheitholz hart = ca. 2000 kWh 1 rm Scheitholz weich = ca. 1600 kWh
4. Ergebnis: Ihr Primär-Energiebedarf für Raumwärme in kWh pro Jahr. Diesen Betrag dividieren Sie durch die beheizte Wohnfläche. Sie erhalten den Primär-Energiebedarf pro Quadratmeter (kWh/m²a) => eine Energiekennzahl! Folgende Werte dienen Ihnen zur Orientierung: Beispiel: 2500 Liter x 10 kWh = 25.000 kWh/Jahr 25.000 – 3000 = 22.000 kWh/Jahr (Warmwasserbedarf für 3 Personen abgezogen) 22.000 : 145 m² = 151 kWh/m²a Achtung: Die so berechnete Energiekennzahl gibt einen ersten Anhaltspunkt. Die tatsächliche Energiekennzahl ergibt sich mit der Berücksichtigung aller Berechnungsnormen, Wirkungsgraden, Bruttogeschoßflächen etc. Althausmodernisierung: Die thermische Sanierung eines Altbaus ermöglicht Ihnen, je nach Voraussetzung eine Energiekennzahl von 50 kWh/m²a anzupeilen, jedes Haus ist individuell anders.
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